Vereinbarung über die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft

Nachricht Hesedorf, Bevern, Elm, 24. März 2018


Schriftliche Vereinbarung zur regionalen Zusammenarbeit getroffen

Vor gut zwölf Jahren war zum ersten Mal davon die Rede, dass Hesedorf, Bevern und Elm eine Region werden sollten. Angesichts knapper werdender Finanzmittel wurde damals im Kirchenkreis diskutiert, wie wir als Kirche überhaupt zukunftsfähig bleiben können. Die Idee – landauf, landab – von Bremervörde bis Zeven war: Gemeinden sollten sich doch bitte in einer Region zusammentun! Begeistert war davon niemand. Nicht bei uns, und auch anderswo im Kirchenkreis gab es wenig Liebhaber dieser Idee. Dennoch stand sie irgendwann auf dem Papier und die Gemeinden wurden aufgefordert, zu überlegen, wie sich eine regionale Zusammenarbeit gestalten ließe.

So kam es, dass wir bei uns zwei, dreimal im Jahr einen regionalen Gottesdienst feierten und sich die Pfarrämter während der Urlaubszeit vertraten. Halbherzig zeigte man damit nach außen zumindest ein gewisses Bemühen als „Region“.

Seit 2010 haben unsere Kirchengemeinden die Zusammenarbeit dann aber bewusst intensiviert. Denn wenn wir auch in Zukunft in unseren Dörfern ein reges, gemeindliches Leben haben wollen – so wurde es den Kirchenvorständen klar – geht das tatsächlich nur gemeinsam! Was mit einer pragmatischen Einsicht anfing, hat sich in den vergangenen Jahren – gegen alle Widerstände – zu einer freundschaftlich-partnerschaftlichen Beziehung entwickelt. Neben einem gemeinsamen Gemeindebrief haben wir inzwischen ein gemeinsames Konfirmandenmodell. Wir laden uns gegenseitig zu unseren Gottesdiensten ein und feiern miteinander Feste. Regional organisieren wir Glaubenskurse und Konzerte. Es gibt ein regionales Angebot für Kinder – ganz brandneu ist da die Gruppe „Zwischenstopp“. Die Kirchenvorstände treffen und beraten sich regelmäßig miteinander, das Pfarramt ebenso – und es macht einfach Freude zu sehen, was in den letzten Jahren alles gewachsen ist! Vor allem auch an Vertrauen!

Insofern haben die Kirchenvorstände 2017 beschlossen: Wir möchten unserer Partnerschaft eine offizielle Form geben – für uns, aber auch um zu zeigen, dass wir uns tatsächlich als Partner verstehen. Nach landeskirchlichem Recht gibt es verschiedene Formen der regionalen Zusammenarbeit, und nach einigen Beratungen stand fest: Wir verstehen unsere Zusammenarbeit als Arbeitsgemeinschaft. Wie diese ausgestaltet sein soll, welche Rechte und welche Pflichten sich daraus auf regionaler Ebene für die Gemeinden ergeben, haben die Kirchenvorstände im Januar in einer Klausurtagung miteinander besprochen  und schriftlich festgelegt. Dieser schriftlichen Vereinbarung hat der Kirchenkreisvorstand in seiner Sitzung am 27. März 2018 zugestimmt.

Was bedeutet diese Vereinbarung aber nun für unsere Gemeinden? Zunächst einmal nichts anderes als: Eigentlich geht alles so weiter, wie bisher! Die Kirchengemeinden Hesedorf, Bevern und Elm bleiben selbständig, aber dort, wo es sinnvoll ist, gestalten wir Arbeitsbereiche gemeinsam. Die Konfirmandenarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit sind Beispiele, in denen wir das bereits tun. Die gemeinsame Gestaltung von Arbeitsbereichen bedeutet allerdings, dass sich in der pfarramtlichen Tätigkeit

Schwerpunkte herausbilden. Zurzeit zum Beispiel leitet Pastorin Dorothea Luber den KU4-Unterricht in der Region und Pastorin Esther Ockuhn ist in der Region verantwortlich für die Freizeitplanung im KU4 und KU8. Damit sind beide Pastorinnen mit ihrer Arbeit auch in den Partnergemeinden verortet und präsent. Die Arbeitskraft, die damit aus „ihren“ Gemeinden weg in die Region fließt, muss aber auch irgendwie zurück. Insofern bringt sich Pastor Gerd Heibutzki über die eigene Gemeindegrenze hinweg zukünftig in die Seniorenarbeit von Hesedorf und Bevern mit ein. Das betrifft sowohl die Wahrnehmung einzelner Geburtstagsbesuche als auch Andachten und die Begleitung einzelner Stunden in den Seniorenkreisen.

Und noch etwas ist neu! Der Regio-KV, der sich aus den Mitgliedern der Kirchenvorstände Hesedorf, Bevern und Elm zusammensetzt, ist mit deutlich mehr Kompetenzen ausgestattet worden. In der Vergangenheit war es mitunter schwer, gute Ideen, die im Regio-KV entwickelt wurden, zeitnah umzusetzen. Da der Regio-KV bislang keine Beschlusskraft hatte, wurden die Ideen zunächst immer zurück in die einzelnen KVs gegeben, um dort abschließend beraten und beschlossen zu werden. Im besten Fall dauerte damit die Umsetzung eines regionalen Vorhabens vier Monate. Im schlechtesten Fall auch schon mal mehr als ein Jahr, wenn ein KV vergessen hatte, den entsprechenden Punkt auf seine Tagesordnung zu nehmen oder es noch weiteren Diskussionsbedarf gab. Das hat mitunter sehr viel Kraft und Geduld gekostet! Daher gibt es nun die einstimmige Festlegung: Regionale Angelegenheiten können fortan auch im Regio-KV beschlossen werden. Das ist ein echter Fortschritt!

Wer Näheres wissen möchte, ist herzlich eingeladen nachzufragen! Eine gute Gelegenheit hierzu bietet der Ziegelei-Gottesdienst in Bevern, den wir am 17. Juni um 11 Uhr miteinander regional feiern werden. Beim anschließenden Mittagessen oder bei einer Tasse Kaffee lässt sich gut schnacken!

Esther Ockuhn

 

Vereinbarung
über die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft
der Ev.-luth. Kirchengemeinden Bevern, Elm und Hesedorf

Präambel

Getragen von der Idee, dass gemeinsames Handeln stärkere Erfolge bringt, haben sich die drei Gemeinden Bevern, Elm und Hesedorf für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft entschieden.
Wir wollen gemeinsames Handeln fördern, um zukünftigen Herausforderungen in unseren Dörfern positiv begegnen zu können. Unser Handeln wird getragen vom christlichen Glauben, gegenseitiger Wertschätzung und Unterstützung.
Die regionale Arbeitsgemeinschaft achtet die Eigenständigkeit der einzelnen Gemeinden.

A. Geschäftsordnung

1.         Gegenstand der Vereinbarung

Die Geschäftsordnung regelt die Zusammenarbeit in der Region (Bevern – Elm – Hesedorf) in folgenden Punkten:

  • im regionalen Kirchenvorstand
  • zwischen den Pfarrämtern der Kirchengemeinden
  • in der Öffentlichkeitsarbeit
  • bei Veranstaltungen
  • in der Konfirmanden-Arbeit
  • in der Kinder- und Jugendarbeit
  • in der gemeinsamen Finanzplanung (Haushaltsstellen, Regio-Kollekten)
  • in der Gottesdienstplanung

2.            Der regionale Kirchenvorstand

2.1       Der regionale KV besteht aus den Vorstandsmitgliedern der Kirchengemeinden Bevern – Elm – Hesedorf.

2.2       Der regionale KV tagt mindestens 3x im Jahr.

2.3       Die gastgebende Gemeinde lädt zur Sitzung ein und benennt die Protokollführung.

2.4       Bestehende Vereinbarungen können durch Beschluss verändert bzw. neue Vereinbarungen getroffen werden.

2.5       Beschlussfähigkeit

- Der Regio-KV ist für alle Bereiche regionaler Zusammenarbeit zuständig (s P.1).
- Der Regio-KV ist beschlussfähig, wenn aus jedem KV mindestens zwei Personen und mindestens die Hälfte aller Regio-KV-Mitglieder anwesend sind.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

2.6       Der Regio-KV kann Arbeitsgruppen einsetzen.

3.         Pfarrämter. Die Pfarrämter geben sich eine Geschäftsordnung.

4.         Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft wird alle zwei Jahre zu Beginn des Kalenderjahres überprüft. Die Geschäftsordnung kann jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden.

5.         Kündigung der Zusammenarbeit
Jede Gemeinde kann durch KV-Beschluss die regionale Zusammenarbeit kündigen. Die  Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Jahresende mit Frist von einem Jahr. Von der Kündigung einer Gemeinde bleiben die getroffenen Vereinbarungen in den verbleibenden Regio-Gemeinden unberührt.

6.         Auflösung der Arbeitsgemeinschaft
Im Falle einer Kündigung/Auflösung der regionalen Zusammenarbeit erfolgt eine Rückabwicklung durch Beschlüsse des Regio-KV.

B. Weitere Vereinbarungen

1. Gemeinsame Gottesdienste
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus bis zu zwei KV-Mitgliedern pro Kirchengemeinde, erstellt einen Gottesdienstplan bis Ende November eines Jahres über alle Gottesdienste der Region für das Folgejahr und leitet die Termine an den Regio-KV weiter. Die Arbeitsgruppe ist für die Planung und Durchführung der Regio-Gottesdienste verantwortlich.

2. Konfirmandenarbeit
Ziel: Stärkung des regionalen Gedankens durch einen gemeinsamen Konfirmandenunterricht. Der Konfirmandenunterricht besteht aus einem verkürzten ‚KU 4‘ und einem verlängerten ‚KU 8‘.
Der verkürzte ‚KU 4‘ erleichtert den Eltern die Entscheidung zur Mitarbeit. Der verlängerte ‚KU 8‘ stärkt den Zusammenhalt der Jugendlichen und die Bindung zu den Hauptamtlichen.
Für jeden KU-Jahrgang ist ein/e hauptamtliche Mitarbeiter/in verantwortlich. Eine regionale KU-Ordnung regelt Inhalte und Ablauf. Die Aufstellung und Änderungen der KU-Ordnung werden in einer Arbeitsgruppe aus Hauptamtlichen und Kirchenvorständen erarbeitet. Beschlüsse zur KU-Ordnung werden im Regio-KV gefasst.

3. Kinder- und Jugendarbeit
Bestehende Angebote der einzelnen Gemeinde werden regional kommuniziert und beworben. Ehrenamtliche Mitarbeit ist gemeindeübergreifend möglich und gewünscht. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet Ideen für gemeinsame Angebote und Aktivitäten. Die Finanzierung wird im Regio-KV beraten und beschlossen.

4. Gemeinsame Veranstaltungen
Gemeinsame Veranstaltungen werden im Regio-KV beschlossen. Ziel der gemeinsamen Veranstaltungen ist, ein vielfältiges Angebot zu bieten, das Zusammenwachsen der Region zu fördern und die Mitarbeiterzeit effektiv zu nutzen.

5. Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Öffentlichkeitsarbeit verfolgen wir folgende Ziele:
     - Verbreitung christlicher Impulse
     - Information für alle Mitbürger/innen
     - Werbung für unsere Aktivitäten in der Region
Der zweimonatig erscheinende ‚Treffpunkt‘ informiert alle Bewohner/innen über die Aktivitäten in der Region. Jede Gemeinde stellt Beiträge bereit. Die Endredaktion wird im Wechsel durchgeführt. Änderungen in puncto Gestaltung, Auflage etc. werden im Regio-KV entschieden.
Der ‚Treffpunkt‘ erscheint als Print-Ausgabe sowie im Internet-Auftritt der Gemeinden.

6. Arbeitsausgleich
Pastorinnen und Pastoren der Region übernehmen übergemeindliche Arbeitsschwerpunkte.

  • Jede/r Pastor/in übernimmt einen stundenmäßig gleichwertigen Arbeitsbereich in der Region.
  • Die Arbeitsbereiche werden eigenverantwortlich übernommen.
  • Eine Arbeitsgruppe aus Pastor(inn)en und Kirchenvorstandsmitgliedern legt die Inhalte und den Stundenumfang der Arbeitsbereiche fest.
  • Bei Veränderungen in den Pfarrämtern oder in der Region werden die Arbeitsbereiche neu definiert.


7. Gemeinsame Haushaltsstellen / Regio- Kollekten
Für gemeinsame regionale Aktivitäten werden zur Vereinfachung der administrativen Abläufe gemeinsame Haushaltsstellen geschaffen. Im Regio-KV werden Kollekten festgelegt, die diesen Haushaltsstellen zugeführt werden. Weitere Einnahmen im Zusammenhang mit den Regio-Aktivitäten werden ebenfalls den Haushaltsstellen zugeführt. Ausgaben werden den jeweiligen Haushaltsstellen belastet. Dies kann durch jede Gemeinde vorgenommen werden. Jährlich werden die Haushaltsstellen nach einem gemeinsamen Schlüssel ausgeglichen. Der Schlüssel wird im Regio-KV beschlossen.